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Mit ChatWerk datenschutzkonform Newsletter über WhatsApp & Co versenden.


WhatsApp Newsletter sind wieder erlaubt, unterliegen aber bestimmten Spielregeln.
Damit Du dir darüber nicht den Kopf zerbrechen musst, haben wir unser System so gebaut, dass Deine Kundinnen und Kunden automatisch unserem, von Rechtsanwälten geprüften Marketing Opt-In zustimmen müssen, bevor Du ihnen Marketing Nachrichten schicken darfst.

Nur so kannst Du garantieren, dass du 100 % DSGVO-konform Newsletter verschicken kannst.

Denn Unternehmen sind - wie bei E-Mails - auch bei WhatsApp & Co verpflichtet für Marketing Nachrichten:

  • eine unmissverständlich abgegebene Einwilligung (Art. 7 DSGVO) einzuholen

  • und spätestens mit der ersten Marketing Nachricht ausdrücklich auf ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 4 DSGVO) hinzuweisen



🟢 Kampagnen oder Newsletter werden somit erst versendet, wenn Du eine Einwilligung für Marketing (Status: Marketing Opted-In) vom Kunden hast.

🟡 Falls der Status noch nicht bekannt ist, wird dieser immer wieder abgefragt.

🔴 Bei einem Widerspruch oder Abmeldung (Status: Marketing Opted-Out) werden keine Marketing-Inhalte versendet.

Marketing Opt-in und Opt-out

Das Marketing Opt-in kannst Du mit uns ganz einfach wie folgt einholen:

  • direkt nach der Willkommensnachricht (empfohlen)

  • oder unser System wird die Opt-in Nachricht später automatisch auslösen, direkt bevor eine Marketingvorlage, ein Newsletter oder eine Keyword-Kampagne versendet wird.

Nachdem einmal zugestimmt wurde, fragen wir nicht mehr nach.
Die Kundin oder der Kunde kann sich jederzeit mit INFOSTOP abmelden und wird somit auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.
Mit INFOSTART ist eine Wiederanmeldung problemlos möglich.

Keine Sorge, unser System fügt diese Informationen automatisch ein, wenn es notwendig ist.